Goodwe GW120K-HT 600V Netzwechselrichter

Der ursprüngliche Preis betrug: 6,444.00 €.Der aktuelle Preis beträgt: 5,090.00 €. + MwSt

Goodwe GW120K-HT 600-V-Netzwechselrichter für vernetzte Net-Metering-Systeme

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Goodwe GW120K-HT 600V Netzwechselrichter

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Die neue Serie HT Es ist die beste Lösung für den Einsatz in großen kommerziellen Projekten. Dieser Wechselrichter verfügt über bis zu 12 MPPTs und 1500 V Gleichspannung und ist mit doppelseitigen Modulen kompatibel. Es verfügt über Powerline Communication (PLC), String-Level-Überwachung und integrierte IV-Curve-Diagnose zur intelligenten Erkennung von Spannungs- und Stromproblemen. Es enthält einen Temperaturdetektor für den Wechselstromstecker, der Warnmeldungen sendet, wenn die Steckertemperatur die Sicherheitsstandards überschreitet. Dieser Wechselrichter verfügt über einen optionalen AC-Schalter zur Reduzierung der Gesamtkosten und der Installationszeit. Die Konfiguration kann einfach über Bluetooth erfolgen und Diagnose- und Firmware-Upgrades können aus der Ferne durchgeführt werden. Dieser hervorragende Funktionsumfang wurde entwickelt, um die niedrigsten Stromgestehungskosten (LCOE) sicherzustellen.

  • Kompatibel mit Bifazialmodul
  • Powerline-Kommunikation
  • String-Level-Überwachung
  • Temperaturerkennung des AC-Anschlusses
  • Einfache und schnelle Einrichtung über Bluetooth
  • Überwachung der Luftfeuchtigkeit in Innenräumen
Wechselstromsteckdose

Nennwechselstromleistung (Nennwechselstromleistung): 120 kW
Maximale Wechselstromleistung: 132 kVA

DC-Eingang

Nenn-Gleichstromleistung (Nenn-Gleichstromleistung): 80 kWp

Abmessungen: 1005*676*340mm

Gewicht: 90 kg

5 Jahre Garantie

  1. Was ist Energieausgleich (Nettomessung); 

Als Energieoffset wird der Offset der eingespeisten Energie bezeichnet Netzwerk Energie aus einer Produktionsstation mit der aufgenommenen Energie in der Verbrauchsanlage des Eigenerzeugers. Es handelt sich um eine Produktionsstation, die im selben oder angrenzenden Raum wie die Verbrauchsanlage installiert ist und über dieselbe Versorgung an das Verteilungsnetz angeschlossen ist. Bei der Energieverrechnung muss die erzeugte Energie nicht mit der verbrauchten Energie synchronisiert werden.

 

Die Bedingungen für die Entwicklung von Erzeugungsanlagen mit Energieausgleich wurden ursprünglich durch das YA APEIL/A/Φ1/ok.24461 (Regierungsanzeiger B' 3583/31.12.2014) festgelegt, das später durch das YA APEIL aufgehoben und ersetzt wurde /A/Φ1 /oc. 175067 (Regierungsanzeiger B' 1547/5.5.2017), die kürzlich abgeschafft und durch YA Nr. ersetzt wurde. YPEN/DAPEEK/15084/382 (Amtsblatt B' 759/5.3.2019).

 

  1. Ab welchen Leistungsgrenzen ist der Ausbau von Eigenerzeugern mit Energieausgleich auf das Verbundsystem anzuwenden?

 

Bei Verbundenes System (Festland und verbundene Inseln):

 

a) Die Leistung jeder Erzeugungsanlage kann bis zu 20 kW oder bis zu 50 % der vereinbarten Leistung der Verbrauchsanlage (in kVA) betragen, wenn diese 20 kW übersteigt.

 

b) Insbesondere für MT-Eigenerzeuger sowie für Eigenerzeugungsanlagen kann unabhängig von der Anschlussneigung durch juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts, die öffentliche oder sonstige im öffentlichen Interesse liegende Zwecke von allgemeiner oder örtlicher Tragweite verfolgen, die Leistung jeder einzelnen Erzeugungsanlage bestimmt werden betragen bis zu 100 % der vereinbarten Verbrauchsleistung.

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